Vermietete Immobilie verkaufen: Das müssen Sie beachten
Eine vermietete Immobilie dürfen Sie verkaufen. Die Mieter müssen dafür nicht ausziehen. Dieser Ratgeber erklärt, was mit dem Mietvertrag passiert und worauf Käufer und Verkäufer achten.
Der Mietvertrag bleibt bestehen
Der Verkauf beendet das Mietverhältnis nicht. Der Käufer tritt mit dem Eigentumsübergang in den bestehenden Mietvertrag ein. Miete, Laufzeit und Kündigungsregeln bleiben, wie sie im Vertrag stehen. Die Kaution geht auf den neuen Eigentümer über.
Die Mieter müssen nicht vorher ausziehen
Sie müssen nicht kündigen und nicht auf Leerstand warten. Ein leerstehendes Haus verursacht Kosten und ist für einen Käufer, der die Mieteinnahmen übernimmt, oft gar nicht attraktiver. Wir kaufen Wohnungen, Häuser und Mehrfamilienhäuser mit den Mietern, die darin wohnen.
Wann die Mieter Bescheid bekommen
Die Mieter werden nach dem Notartermin schriftlich über den Eigentümerwechsel und die neue Bankverbindung für die Miete informiert. Vorher ist keine Kündigung und keine Massenbesichtigung nötig. Für unsere Bewertung reicht in der Regel ein Termin mit Ihnen.
Wie der Preis entsteht
Bei einer vermieteten Immobilie zählt die Miete, die tatsächlich gezahlt wird, nicht eine theoretische Marktmiete. Dazu kommen Lage, Zustand und die laufenden Verträge. Mietrückstände schließen einen Verkauf nicht aus, sie werden im Kaufpreis berücksichtigt.
Was Sie bereithalten sollten
- Mietverträge und die letzte Mietanpassung
- Eine Übersicht der Kautionen
- Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre
- Hinweis auf Rückstände oder laufende Streitigkeiten
Fehlt etwas, lässt sich vieles nachreichen. Für eine erste Einschätzung reichen die Eckdaten.
Fazit
Vermietet zu verkaufen ist der Normalfall, kein Hindernis. Der Mietvertrag läuft weiter, der Käufer übernimmt ihn, und Sie müssen die Wohnung nicht vorher frei machen.
Sie möchten eine vermietete Immobilie verkaufen? Wir übernehmen die Mietverhältnisse und kümmern uns um die Fortführung.
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