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Immobilienverkauf2 Min. Lesezeit

Notarkosten beim Immobilienverkauf: Wer zahlt was?

Rafael Pilis20. Dezember 2024

Jeder Immobilienkauf in Deutschland wird vom Notar beurkundet. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt. Wer sie trägt, steht im Kaufvertrag. Dieser Ratgeber ordnet die Posten.

Wofür der Notar da ist

Der Notar entwirft den Kaufvertrag, belehrt beide Seiten und beurkundet den Verkauf. Er beantragt die Auflassungsvormerkung, holt die nötigen Genehmigungen ein und reicht den Vertrag beim Grundbuchamt ein. Erst mit der Umschreibung im Grundbuch wird der Käufer Eigentümer. Der Kaufpreis wird in der Regel über ein Notaranderkonto oder nach den im Vertrag genannten Fälligkeitsvoraussetzungen gezahlt.

Wie hoch die Gebühr ist

Die Höhe folgt dem Gerichts- und Notarkostengesetz und richtet sich nach dem Kaufpreis. Beurkundung und Grundbucheintrag liegen zusammen üblicherweise im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Einen Rabatt auf die gesetzliche Gebühr gibt es nicht. Teurer wird es, wenn zusätzlich Grundschulden gelöscht oder besondere Vereinbarungen beurkundet werden.

Wer gegenüber dem Notar haftet

Gegenüber dem Notar haften Käufer und Verkäufer gemeinsam, auch wenn der Vertrag die Kosten nur einer Seite zuweist. Zahlt die verpflichtete Seite nicht, kann der Notar die andere in Anspruch nehmen. Im Vertrag wird deshalb klar geregelt, wer welchen Posten übernimmt.

Was üblich ist

  • Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung: trägt in der Praxis der Käufer.
  • Löschung einer Grundschuld: trägt in der Praxis der Verkäufer, weil die Belastung aus seiner Finanzierung stammt.
  • Maklercourtage: fällt bei einem Direktverkauf an uns nicht an.

So handhaben wir es

Bei einem Verkauf an Pilis Immobilien übernehmen wir die Notarkosten der Kaufvertragsbeurkundung. Sie tragen die Kosten für die Löschung bestehender Grundschulden, falls welche eingetragen sind. Den Notar können Sie selbst wählen. Wenn Sie keinen haben, schlagen wir einen Notar aus der Region vor.

Ablauf bis zur Zahlung

  1. Wir stimmen den Vertragsentwurf ab.
  2. Beide Seiten unterschreiben beim Notar.
  3. Der Notar holt die Unterlagen ein und informiert das Grundbuchamt.
  4. Laufende Darlehen werden aus dem Kaufpreis abgelöst.
  5. Nach der Umschreibung wird der Kaufpreis gezahlt und die Immobilie übergeben.

Fazit

Die Notargebühr ist fest und hängt vom Kaufpreis ab. Üblich zahlt der Käufer den Kaufvertrag, der Verkäufer die Löschung seiner Grundschuld. Bei uns übernehmen wir die Beurkundung des Kaufvertrags.

Sie möchten wissen, welche Kosten in Ihrem Fall bleiben? Das besprechen wir vor einem Angebot, ohne Verpflichtung.

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