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Trennung & Scheidung2 Min. Lesezeit

Scheidung: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Rafael Pilis05. Januar 2025

Bei einer Trennung stellt sich oft die Frage, was aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung wird. Der Verkauf ist einer von mehreren Wegen. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es ankommt.

Wem gehört die Immobilie?

Entscheidend ist das Grundbuch, nicht wer die Raten gezahlt hat oder wer ausgezogen ist. Stehen beide Partner als Eigentümer eingetragen, können sie nur gemeinsam verkaufen. Beide müssen dem Verkauf zustimmen und beim Notar unterschreiben, oder sich notariell vertreten lassen.

Drei Wege

Einer behält die Immobilie

Ein Partner übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus. Dafür braucht es meist eine neue Finanzierung und die Zustimmung der Bank, wenn noch ein Darlehen läuft. Ob das tragbar ist, sollte vor einer Zusage mit der Bank geklärt sein.

Gemeinsamer Verkauf

Beide verkaufen an einen Dritten und teilen den Erlös. Das beendet das gemeinsame Darlehen und schafft klare Verhältnisse. Der Verkauf muss nicht öffentlich inseriert werden.

Direktverkauf

Ein Käufer wie Pilis Immobilien kauft das Objekt direkt. Es gibt keine Maklersuche, keine Schilder und keine Reihe von Besichtigungen. Das ist oft der ruhigere Weg, wenn beide schnell eine Lösung brauchen.

Muss vorher jemand ausziehen?

Nein. Die Immobilie kann verkauft werden, auch wenn noch einer oder beide dort wohnen. Der Übergabetag wird im Kaufvertrag festgelegt und liegt nach dem Notartermin.

Was passiert mit dem Kredit?

Ein laufendes Immobiliendarlehen wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Die Bank gibt die Grundschuld frei, der Restbetrag wird nach der im Vertrag festgelegten Aufteilung ausgezahlt. Reicht der Kaufpreis nicht für das Darlehen, muss die Differenz vorab mit der Bank geklärt werden.

Wie wird der Kaufpreis geteilt?

Die Aufteilung ist Sache der beiden Eigentümer. Sie hängt von den Eigentumsanteilen ab und davon, was sie miteinander vereinbaren. Das sollte vor dem Notartermin feststehen, am besten mit anwaltlicher Beratung. Der Notar kann die vereinbarte Aufteilung dann in den Kaufvertrag aufnehmen und den Kaufpreis entsprechend anweisen.

Diskretion

Ein direkter Verkauf braucht kein Inserat und kein Schild am Haus. Nachbarn und Familie müssen nichts über die Trennung erfahren. Beide Partner werden im Ablauf gleich behandelt: gleiche Informationen, ein gemeinsamer Termin, eine klare Zahl.

Fazit

Solange beide im Grundbuch stehen, geht der Verkauf nur gemeinsam. Ausziehen muss vorher niemand. Kredit und Aufteilung des Erlöses lassen sich vor dem Notar klären, wenn die Einigung steht.

Sie möchten die gemeinsame Immobilie diskret verkaufen? Wir kaufen auch, wenn noch beide Eigentümer eingetragen sind, und begleiten den Weg bis zum Notar.

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